Vertragsbedingungen für die Nachmietersuche mit Namsu ("Vertrag")
Stand: 19. Juli 2026
1. Vertragsgegenstand
Die Namsu GmbH (nachfolgend "Namsu") bietet Mieterinnen und Mietern (nachfolgend "Vertragspartner") einen Service zur frühzeitigen Beendigung ihres Mietverhältnisses durch die Suche nach einem geeigneten Nachmieter. Mit Abschluss dieses Vertrags verpflichtet sich Namsu zur Erbringung der nachfolgenden Leistungen.
2. Leistungen von Namsu
2.1 Nachmietergarantie
Namsu garantiert, dass bis zum in der Onboarding-Bestätigung angegebenen Garantiedatum entweder ein geeigneter Nachmieter den Mietvertrag übernimmt oder der Vertragspartner anderweitig durch den Vermieter oder die Verwaltung aus dem Mietvertrag entlassen wird. Ist dies bis zum Garantiedatum nicht erfolgt, übernimmt Namsu ab dem Garantiedatum die Mietzahlungspflicht des Vertragspartners bis zum frühesten der folgenden Zeitpunkte: (a) dem Datum, an dem ein Nachmieter den Mietvertrag übernimmt, (b) dem Datum, an dem der Vertragspartner anderweitig durch den Vermieter oder die Verwaltung aus dem Mietvertrag entlassen wird, (c) dem Enddatum des Mietvertrags, sofern bereits eine Kündigung eingereicht wurde, oder (d) dem nächstmöglichen gesetzlich zulässigen Kündigungstermin zum Zeitpunkt der Bestätigung der Garantie.
2.2 Professionelle Vermarktung
Die Wohnung wird zunächst im Broker-Netzwerk von Namsu beworben. Namsu behält sich vor, die Wohnung zusätzlich auf öffentlichen Plattformen zu inserieren.
2.3 Kommunikation mit Vermietern und Interessenten
Namsu übernimmt die Kommunikation mit dem Vermieter bzw. der Verwaltung sowie mit den potenziellen Nachmietern.
2.4 Vertrags- und Bewerberprüfung
Der vom Vertragspartner hochgeladene Mietvertrag wird von Namsu geprüft. Bewerbungen über namsu.ch werden rechtlich bewertet.
2.5 Rechtliche Unterstützung
Lehnt der Vermieter einen aus Namsus Sicht rechtlich geeigneten Vorschlag ab, übernimmt Namsu die Anwaltskosten zur Durchsetzung der Rechte des Vertragspartners. Die Auswahl des Rechtsvertreters erfolgt durch Namsu.
2.6 Einschränkungen der Garantie
Die Nachmietergarantie gemäss Ziffer 2.1 gilt ausschliesslich für reguläre, unbefristete Mietwohnungen auf dem privaten Mietmarkt. Sie ist ausdrücklich ausgeschlossen bei befristeten Verträgen, Genossenschaftswohnungen, subventioniertem oder sozialem Wohnraum, Studentenwohnheimen, Personalwohnungen, temporären Unterkünften und vergleichbaren speziellen Wohnformen.
3. Pflichten des Vertragspartners
3.1 Alleinige Beauftragung
Der Vertragspartner erteilt Namsu das exklusive Recht zur Suche und Vorschlag eines Nachmieters. Die Vollmacht ist von allen am Mietvertrag beteiligten oder rechtlich verbundenen Personen zu unterschreiben.
3.2 Keine Beeinträchtigung des Prozesses
Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Nachmietersuchprozess nicht zu beeinträchtigen. Insbesondere darf er keine eigenen Nachmietervorschläge direkt an den Vermieter unterbreiten, keine Kontaktdaten des Vermieters weitergeben und keine Dritten dabei unterstützen, Namsu zu umgehen.
3.3 Onboarding
Der Vertragspartner muss das Onboarding fristgerecht und vollständig abschliessen und folgende Dokumente bereitstellen:
- Vollmacht
- Mietvertrag
- Hausordnung (sofern vorhanden)
- Zusätzliche Vereinbarungen mit dem Vermieter
- Wohnungsfotos
3.4 Wohnungsbesichtigungen
Bei Bedarf verpflichtet sich der Vertragspartner, eine angemessene Anzahl von Besichtigungen zu ermöglichen und die Wohnung entsprechend zu präsentieren.
3.5 Loyale Mitwirkungspflicht
Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Prozess der Nachmietersuche nach Treu und Glauben zu unterstützen. Insbesondere darf er keine abwertenden oder irreführenden Aussagen über die Wohnung gegenüber Interessenten machen oder den Erfolg der Nachmietersuche absichtlich behindern.
4. Vertragsverletzung
Die Nichterfüllung einer oder mehrerer Pflichten gemäss Ziffer 3 stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und kann zum Wegfall der Nachmietergarantie sowie jeglicher Mietübernahmepflicht durch Namsu führen. Darüber hinaus behält sich Namsu das Recht vor, sämtliche weiteren Leistungspflichten gemäss Ziffer 2 – einschliesslich Vermarktung, Kommunikation mit dem Vermieter sowie rechtlicher Unterstützung – auszusetzen oder einzustellen. Der Vertragspartner haftet für dadurch entstehende Verzögerungen und Schäden.
5. Schlussbestimmungen
5.1 Schriftform
Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
5.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Namsu GmbH.
5.3 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.
5.4 Sprache
Im Falle von Abweichungen oder Unklarheiten zwischen verschiedenen Sprachversionen dieses Vertrags ist die deutschsprachige Fassung massgebend.